1. Alle in unseren Angeboten gemachten Angaben basieren auf den uns erteilten Informationen. Wir sind stets bemüht über die Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Vollständigkeit und Richtigkeit kann aber nicht übernommen werden. Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten. Der Maklervertrag mit der Wolfgang Schulz Immobilien und Finanzierungsvermittlungen GmbH kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Basis dieses Exposés und seiner Bedingungen zustande.
2. Alle unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Auftraggeber bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit einem Dritten und dem Objekteigentümer zustande, so ist unser Auftraggeber (der Empfänger dieses Exposés) verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre.
3. Jede unbefugte Weitergabe des Exposés an Dritte, auch Vollmacht oder Auftraggeber des Interessenten, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht. Die Provision wird ebenfalls verlangt, wenn der Auftraggeber nicht allein erwirbt, sondern mit Dritten zusammen, oder wenn ein Dritter erwirbt, der mit dem Auftraggeber wirtschaftlich und/oder familiär verbunden ist. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass der Schaden wesentlich niedriger liegt als die im Erfolgsfall zu zahlende Provision.
4. Die Provision für den Nachweis oder die Vermittlung beträgt ortsüblich 3 % zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer des beurkundeten Kaufpreises, wenn es in dem Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben ist. Die Provision ist, sofern nicht anders vereinbart wurde, vom Käufer bei notariellem Vertragsabschluss an uns zu zahlen. Der Makler darf auch für den Verkäufer als Nachweis- oder Vermittlungsmakler provisionspflichtig tätig werden.
5. Dieser Provisionsanspruch besteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Kaufvertrag zustande kommt (Kausalität). Darauf gründet sich auch die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, es sei denn, dass es sich dabei um wesentlich andere Bedingungen als die vorgesehenen handelt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn statt des beabsichtigten Geschäftes, ein anderes zustande kommt, z. B. Kauf, Miete sowie beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung, sofern der wirtschaftliche Vorteil nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, dann ist der Auftraggeber, falls er den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
6. Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Soweit Schadensersatzansprüche ausgeschlossen oder beschränkt sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Arbeitnehmer vom Makler.
7. Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (im Folgenden: „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Dienstverträgen erwachsen. Der Kunde kann die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist der Makler weder verpflichtet, noch bereit.
8. Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart. x