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„Auftraggeber bezahlt Maklerprovision" gilt nur bei VERMIETUNG!!!
Es wird seit Monaten immer wieder über die gesetzlichen Neuerungen bei Immobilienvermittlungen gesprochen. Der Senat hatte beabsichtigt, mit der „Mietpreisbremse" und auch dem „Bestellerprinzip" Mieter bei der Anmietung einer Immobilie bezüglich der Kosten zu entlasten. Aber zu selten wird „die Anmietung" bei Presseartikeln hervorgehoben. Oft steht in den Überschriften nur „Der Auftraggeber bezahlt den Makler" oder „Wer den Makler bestellt / beauftragt hat dessen Honorar auch zu übernehmen". Das führt verständlicherweise zu Irritationen bei Immobilienkäufern und -
Bei Immobilienverkäufen zahlt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, weiterhin der Käufer die Maklerprovision. (… zumindest bis sich der Senat wieder einmal etwas Neues einfallen lässt.)